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Beiträge

Beitragsordnung

  1. Der Jahresbeitrag beträgt regulär 52,00 EUR im Jahr.
  2. Der reduzierte Jahresbeitrag beträgt 26,00 EUR im Jahr.
  3. Für Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts beträgt der gemeinsame Jahresbeitrag 78,00 EUR im Jahr, sofern zwei oder mehr Personen Mitglied der UWG sind.
  4. Schüler:innen, Student:innen, Auszubildende, Freiwilligendienst-leistende, sowie Empfangende von Transferleistungen zahlen den reduzierten Beitrag.
  5. Die Fraktionsmitglieder leisten darüber hinaus einen Solidarbeitrag in Höhe von 35% ihrer Aufwandsentschädigung für die Aufgaben der UWG.
  6. Über eine Änderung, einen vollständigen oder teilweisen Erlass von Beiträgen sowie über eventuelle Sondermitgliedsbeiträge (z.B. vor Kommunalwahlen) entscheidet die Mitgliederversammlung.
  7. Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 31. Januar 2025 beschlossen und gilt bis eine neue beschlossen wurde.

 

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