Beitragsordnung
- Der Jahresbeitrag beträgt regulär 52,00 EUR im Jahr.
- Der reduzierte Jahresbeitrag beträgt 26,00 EUR im Jahr.
- Für Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts beträgt der gemeinsame Jahresbeitrag 78,00 EUR im Jahr, sofern zwei oder mehr Personen Mitglied der UWG sind.
- Schüler:innen, Student:innen, Auszubildende, Freiwilligendienst-leistende, sowie Empfangende von Transferleistungen zahlen den reduzierten Beitrag.
- Die Fraktionsmitglieder leisten darüber hinaus einen Solidarbeitrag in Höhe von 35% ihrer Aufwandsentschädigung für die Aufgaben der UWG.
- Über eine Änderung, einen vollständigen oder teilweisen Erlass von Beiträgen sowie über eventuelle Sondermitgliedsbeiträge (z.B. vor Kommunalwahlen) entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 31. Januar 2025 beschlossen und gilt bis eine neue beschlossen wurde.